Gemeinsam zirkuläre Produkte lancieren
Circular Clothing will gemeinsam mit den AkteurInnen der Textilwirtschaft den Textilkreislauf schliessen. Auf Basis der Cradle to Cradle®-Zertifizierung sollen Textilien entwickelt werden, die sicher und vollständig kreislauffähig sind. Damit aus den Produkten von heute die Rohstoffe von morgen werden.
Das Engagement
Circular Clothing fördert gemeinsam mit den AkteurInnen der Textilwirtschaft den Knowhow-Transfer über zirkuläre Textilien auf Augenhöhe. Den Genossenschafter:innen ermöglicht Circular Clothing den freien Zugang zur kreislauffähigen Materialbibliothek, zu Herstellungs- und Veredelungsprozessen sowie zu kostengünstiger kollektive Cradle to Cradle Certified®-Zertifizierung. Damit unterstützt Circular Clothing die Ziele von STS 2030 und deren AktuerInnen, insbesondere bei Ziel 3: Förderung innovativer Geschäftsmodelle hin zur Kreislaufwirtschaft.
Organisationen
Circular Clothing Genossenschaft
Teilnehmende
alle (öffentlich)
Projektbeginn
01/10/2024
Projektstatus
progressed
Noch offen für weitere Teilnehmende?
ja
Teilnahme Voraussetzungen
Circular Clothing Genossenschafter:in: Einmalige Zeichnung des Genossenschafts-Anteilscheines CHF 2’000.-, jährliche Grundgebühr CHF 500.-, Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe und Teilnahme an Abstimmungsmeetings (ca. 8 Stunden pro Monat), jährliche Lizenzgebühr für die Nutzung des Cradle to Cradle®-Zertifikats CHF 1’000.-, jährliche Royalties auf verkaufte Cradle to Cradle Certified® Produkte (2% auf erzielten Produktumsatz bis maximalen Royality-Betrag von CHF 15’000.-)
Circular Clothing Assoziierte:r: Jährliche Grundgebühr CHF 500.-, Zugang Materialbibliothek einmalig CHF 300.-
Welche Ziele werden unterstützt?
Ziel 3
Förderung innovativer Geschäftsmodelle hin zur Kreislaufwirtschaft.
Welche Massnahmen werden unterstützt?
Option 1: Verpflichtete AkteurInnen entwerfen mindestens 15% ihrer Produkte so, dass sie in einem funktionierenden Kreislauf zirkulieren., Option 2: Verpflichtete AkteurInnen verwenden mindestens 20% von textilen Materialien in neuen Produkten wieder., Massnahme 3.2: Verpflichtete AkteurInnen implementieren ein Chemikalienmanagementsystem für ihre Lieferkette zum Schutz der Biodiversität.